Rechtliches

Impressum & AGB

Impressum
Offenlegung gemäß § 25 Abs. 4 MedienG und § 5 Abs. 1 E-Commerce-Gesetz
Inhaberin:
Mag. Susanne Parth
Klosterangerstraße 12, A-6020 Innsbruck
Tel.: +43 676 7676801
E-Mail: info@hochzeitsredner-tirol.com
UID-Nr.: ATU 62299211

Unternehmensgegenstand:
Vermittlung von Werks- und Dienstleistungsverträgen (Agentur)
Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
Aufsichtsbehörde: Stadtmagistrat Innsbruck
Zuständiges Gericht: Bezirksgericht Innsbruck

Urheberrecht & Haftung für externe Links
Alle Inhalte dieser Website, insbesondere Texte, Bilder und Videos, sind urheberrechtlich geschützt. Eine Verwendung ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung ist nicht gestattet.
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Fotonachweis
• Startseite, Unser Team: Easily Photography
• Menüpunkt „Freie Trauung“: Blitzkneisser
• Menüpunkte „Bilingual Ceremony, Willkommensfeier, Premium Music Service“: Sabine Holaubek Photodesign
• Menüpunkt „Über uns“: Die in diesem Bereich veröffentlichten Fotos, Videos und Inhalte liegen in der alleinigen Verantwortung der jeweiligen Hochzeitsredner:innen. Diese bestätigen, dass sie über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügen und allein für ihre Inhalte haften.


AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

1. Geltungsbereich der AGB
Diese AGB gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse mit:
• Auftraggeber:innen (z. B. Brautpaaren)
• vermittelten Hochzeitsredner:innen (nachfolgend HR genannt) und ggf. weitere Dienstleister (z. B. Zeremonienmeister:innen, Hochzeitslader:innen, Musiker:innen, Künstler:innen, Übersetzer:innen), die über die Agentur ‚Hochzeitsredner Tirol‘, im Zuge einer Empfehlung oder eines Erstkontakts durch die Agentur beauftragt werden.

2. Leistungen & Vermittlungstätigkeit
HR erbringt seine Leistung, insbesondere die Vorbereitung und Durchführung der Hochzeitsrede, in eigenverantwortlicher Weise. Er / sie und ist im arbeits-, steuer- und sozialrechtlichen Sinn selbständig und für seine/ihre Abrechnung selber zuständig. Susanne Parth (‚Hochzeitsredner Tirol‘), übernimmt keine Haftung für Ansprüche, die sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen HR und dem Auftraggeber ergeben.
Die Leistung von Susanne Parth, abgegolten durch die Anzahlung, umfasst die vermittelnde Tätigkeit (Herstellung des Kontakts sowie organisatorische Koordination bis zur finalen Buchung).
Susanne Parth übernimmt keine Haftung für Inhalte, Abläufe, technische Ausstattung, Pünktlichkeit oder Qualität der Leistungen der vermittelten HR oder andere Dienstleister:innen.

3. Zusammenarbeit & Vermittlung
Für Auftraggeber:
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass zwischen der Agentur ‚Hochzeitsredner Tirol‘ und den vermittelten HR eine exklusive Zusammenarbeit besteht. Das aufrechte Engagement sowie sämtliche Folgeaufträge sind ausschließlich über ‚Hochzeitsredner Tirol‘ abzuwickeln. Eine direkte Buchung der vermittelten HR – unter Umgehung der Agentur – ist unzulässig. Susanne Parth / ‚Hochzeitsredner Tirol‘ behält sich das Recht vor, aus organisatorischen, terminlichen oder qualitativen Gründen einen gleichwertigen HR oder Dienstleister aus dem Team zu ersetzen.

Für HR:
Alle Buchungen und Folgeaufträge, die auf einen Erstkontakt über die Agentur ‚Hochzeitsredner Tirol‘ zurückgehen – sei es durch direkte Anfrage, persönliche Empfehlung oder Weiterleitung –, sind ausnahmslos über ‚Hochzeitsredner Tirol‘ abzuwickeln. Dies gilt auch für spätere Direktanfragen durch Brautpaare oder Dritte. Eine Umgehung der Agentur – insbesondere durch private Absprachen mit dem Brautpaar oder Auftraggeber – ist nicht gestattet.
In jedem Fall ist die vereinbarte Vermittlungs- bzw. Agenturprovision an die Agentur zu entrichten. Die Provisionspflicht gegenüber der Agentur ist vom Teammitglied zu erfüllen und besteht unabhängig von der vertraglichen Beziehung zu Dritten.
HR des Teams von ‚Hochzeitsredner Tirol‘ arbeiten exklusiv über die Agentur. Anfragen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als HR sind an die Agentur weiterzuleiten.
HR stellt sicher, dass bei allen öffentlichen, medienwirksamen oder sonstigen Außenauftritten sowie bei Online-Präsentationen (z. B. auf Social Media) die Marke ‚Hochzeitsredner Tirol‘ transparent genannt wird, sofern die Tätigkeit in der Rolle als Hochzeitsredner oder in Bezug zu Hochzeiten erfolgt.

4. Zahlungs- & Stornobedingungen
Nach Auftragserteilung ist eine Anzahlung innerhalb von 8 Tagen zu leisten. Die genauen Zahlungsmodalitäten sind der jeweiligen Auftragsbestätigung zu entnehmen.
Angebotspreise basieren auf den zum Zeitpunkt der Aussendung bekannten Eckdaten. Gültigkeit des Angebots: 6 Wochen ab Ausstellungsdatum. „First Come, First Served“.
Zusätzliche Kosten (z. B. Parkgebühren, Gebühren für Gondel/Boot/Almzufahrt etc.) werden gesondert berechnet. Die österreichische Autobahnvignette ist inkludiert.
Alle Bankgebühren (z. B. für Überweisungen oder Fremdwährungen) trägt der Auftraggeber. Zahlungsverzug zieht gesetzliche Verzugszinsen nach sich.
Bei Stornierung nach Auftragserteilung gelten folgende Stornogebühren:
• bis 20 Wochen vor Zeremonie: Anzahlung wird einbehalten
• 20 bis 12 Wochen vor Zeremonie: 60 % des Gesamtbetrags
• ab 12 Wochen vor Zeremonie: 100 % des Gesamtbetrags
Stornierungen sind ausschließlich schriftlich per E-Mail an info@hochzeitsredner-tirol.com gültig.

5. Terminänderung – behördlich oder auf Wunsch des Auftraggebers:
Sollten keine behördlichen Anordnungen (z. B. Berufsverbot oder Ausgangssperre im Rahmen einer Covid-19-ähnlichen Situation) gegen die Leistungserbringung von ‚Hochzeitsredner Tirol‘ sprechen, gilt der gebuchte HR als leistungsbereit und wird den Vertrag ordnungsgemäß erfüllen. In diesem Fall ist eine kostenlose Stornierung oder Verschiebung durch den Auftraggeber nicht möglich; es gelten die regulären Stornobedingungen.
Dies gilt auch bei anderen Umständen, die die Feier erschweren oder verunmöglichen, wie z. B. kurzfristige Reisebeschränkungen, Quarantänepflichten, Krankheitsfälle, wetterbedingte Ausfälle oder Ausfälle von Dienstleistern oder Locations.
Kommt es dennoch auf Wunsch des Auftraggebers zu einer Terminverschiebung, kann dies – ohne rechtliche Verpflichtung – im Rahmen einer Kulanzlösung erfolgen. In diesem Fall gelten folgende Bedingungen: Das neue Datum und die neue Uhrzeit werden vom Auftraggeber in Absprache mit dem gebuchten Hochzeitsredner festgelegt. Sollte keine Einigung erzielt werden, kann die Verfügbarkeit desselben HRs nicht garantiert werden. Susanne Parth behält sich das Recht vor, einen alternativen HR aus dem Team einzusetzen. Ist kein HR verfügbar, gelten die regulären Stornobedingungen.
Eine – einmalige oder mehrmalige – Verlegung des Termins hat keinen Einfluss auf die vereinbarten Stornobedingungen. Für die Berechnung der Stornofristen gilt unverändert der ursprünglich vereinbarte Auftragstermin.

6. Verantwortlichkeiten des Auftraggebers
Das Brautpaar trägt das Risiko für sämtliche Umstände, die nicht in der Person von HR liegen, insbesondere:
• Wetterbedingungen bei Outdoor-Zeremonien
• fehlende oder verspätete Ausstattung (Bestuhlung, Kerze, Deko etc.)
• Ausfälle anderer Dienstleister
• Zugangs- oder Transportprobleme
• Reisebehinderungen
• behördliche Einschränkungen

7. Technik, Strom & Sicherheit
Brautpaar sorgt am Ort der Zeremonie für einen funktionierenden Stromanschluss (Steckdose Typ F) sowie ausreichenden Witterungsschutz.
Bei Regen, Hitze, Gewitter oder sonstigen Gefahren ist der HR berechtigt, die Technik abzubauen oder die Zeremonie zu unterbrechen. Eine Rückerstattung erfolgt nicht.
Outdoor-Zeremonien: Brautpaar stellt eine Indoor-Alternative bereit.

8. Urheberrechte
• Das Manuskript der Rede bleibt geistiges Eigentum des HR.
• Das Brautpaar erhält ein Nutzungsrecht ausschließlich für die Zeremonie selbst.
• Das Manuskript oder Auszüge daraus werden nicht ausgehändigt.
• Video- und Audioaufnahmen der Rede dürfen ausschließlich privat genutzt werden; jede weitergehende Veröffentlichung erfordert die schriftliche Zustimmung der Agentur und des HR.
• Alle vorbereitenden Unterlagen (Texte, Konzepte, Fragebögen etc.) bleiben Eigentum des HR bzw. der Agentur.

9. Sprache & Rechtsgrundlagen
Die Geschäftssprache ist Deutsch. Kommunikation in anderen Sprachen (z. B. Englisch) erfolgt ohne Gewähr auf juristische oder sprachliche Richtigkeit.
Internationale Brautpaare erkennen mit Vertragsunterzeichnung ausdrücklich die deutschen AGB als rechtsverbindlich an.

10. Foto- und Bildrechte, Video & Präsentationsmaterial
Für HR:
Die Nutzung von Video- und Bildmaterial von HR durch ‚Hochzeitsredner Tirol‘ ist integraler Bestandteil der Zusammenarbeit. Alle HR sind damit einverstanden, dass ihre Videos, Fotos und Portraitaufnahmen unentgeltlich sowie zeitlich und inhaltlich unbeschränkt durch ‚Hochzeitsredner Tirol‘ genutzt und veröffentlicht werden dürfen – insbesondere im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, für Marketing- und Werbezwecke (Print, Online, Social Media), auf der Website sowie in Publikationen (z. B. Broschüren, Bücher, Presseberichte). Die von den HR bereitgestellten Video- und Präsentationsmaterialien (z. B. Vorstellungsclips auf YouTube oder andere Online-Präsentationen) werden von ‚Hochzeitsredner Tirol‘ lediglich veröffentlicht. Für die Inhalte, die Richtigkeit, sowie sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte (Fotos, Musik, Videos, Texte) sind ausschließlich HR selbst verantwortlich.

Für Brautpaar:
Das Brautpaar stimmt zu, dass Fotos und Videos, die HR im Rahmen der Zeremonie selbst erstellt oder die vom Brautpaar der Agentur/HR zur Verfügung gestellt werden, für Website, Social Media und Werbezwecke von „Hochzeitsredner Tirol“ genutzt werden dürfen – bis auf Widerruf. Dieser ist jederzeit möglich, wirkt jedoch nicht rückwirkend.

11. Gültigkeit der Vereinbarung und der AGB
Mit der Unterzeichnung eines Auftrags oder der Annahme eines vermittelten Engagements erkennen sowohl der Auftraggeber als auch der vermittelte HR diese AGB als verbindlich und rechtswirksam an. In jeder Auftragsbestätigung wird auf die AGB nochmals ausdrücklich hingewiesen. Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand: A-6020 Innsbruck.