Impressum & AGBs

Impressum:

Offenlegung gem. §25 (4) MedienG gem. § 5 Abs. 1 E-Commerce–G

Inhaber:
Mag. Susanne Parth-Blackman
A-6020 Innsbruck, Klosterangerstraße
Tel.: +43 676 7676801
E-Mail: info@hochzeitsredner-tirol.com

UID –Nummer: ATU 62 29 92 11

Unternehmensgegenstand:
Vermittlung von Werks- und Dienstleistungsverträgen
Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
Aufsichtsbehörde: Stadtmagistrat Innsbruck; Bezirksgericht: Innsbruck

Urheberrechte: Die Inhalte der Website Hochzeitsredner Tirol unterliegen – sofern nicht anders gekennzeichnet – dem Urheberrecht und dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Hochzeitsredner Tirol weder als Ganzes noch in Teilen verbreitet, verändert oder kopiert werden.

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Fotonachweis:
Menüpunkt Startseite, Unser Team, Kontakt, English Ceremony: Sabine Holaubek Photodesign
Menüpunkt Musik-Service: Jan-Andrè Sorarù
andere Fotos: privat


AGBs:
Die angeführten AGBs sind Bestandteil der Auftragsbestätigung mit ‚Hochzeitsredner Tirol‘. Die anderen Punkte sind individuelle Vertragsbestandteile, variieren dementsprechend und werden dem Auftraggeber vor Geschäftsabschluss zur Kenntnis gebracht.

Leistung:
Der Umfang der Leistungsverpflichtung des vermittelten Dienstleisters (Hochzeitsredner, Zeremonienmeister, Musiker, Künstler, Übersetzer u.ä.; im folgenden D genannt) ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot. D erbringt seine Leistung in eigenverantwortlicher Weise. Die Leistung von Susanne Parth-Blackman, abgegolten durch die Anzahlung, umfasst die vermittelnde Tätigkeit. Die Anzahlung erfolgt nach Auftragserteilung und wird lt. Rechnung überwiesen.
D ist im arbeits-, steuer- und sozialrechtlichen Sinn selbständig und für seine Abrechnung selber zuständig. Susanne Parth-Blackman übernimmt als Vermittlerin keine Haftung für Ansprüche, die sich aus dem Vertragsverhältnis des vermittelten D und des Auftraggebers ergeben.
Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass zwischen D und dem Unternehmen Hochzeitsredner Tirol nach Herstellung des Erst- / Geschäftskontakts eine Vereinbarung besteht und das aufrechte Engagement sowie Folgeaufträge nur über Hochzeitsredner Tirol abzuschließen sind. D nimmt zur Kenntnis, dass nach Erst- / Geschäftskontakt über das Unternehmen Hochzeitsredner Tirol eine Buchung nur über Hochzeitsredner Tirol erfolgen kann.

Stornobedingungen:
Nach Auftragserteilung seitens des Brautpaares wird eine Anzahlung fällig, welche innerhalb von 8 Tagen an Hochzeitsredner Tirol zu bezahlen ist. Bei Stornierung nach Auftragserteilung und bis zu 20 Wochen vor der Zeremonie wird dieser Betrag von Hochzeitsredner Tirol einbehalten. Bei Stornierung zwischen 20. und 12. Woche vor der Zeremonie fällt für das Brautpaar 60%, danach 100% des Gesamtbetrags an. Stornierungen können nur schriftlich entgegengenommen werden (Email an info@hochzeitsredner-tirol.com).

Verschiebung:
Wenn „Hochzeitsredner Tirol“ den Vertrag ordnungsgemäß erfüllen kann (also kein Berufsverbot oder eine Ausgangsperre besteht), dann kann der Auftrag nicht kostenlos storniert oder verschoben werden.

Eine – einmalige oder mehrmalige – Verlegung des Termins hat keinen Einfluss auf die vereinbarten Stornobedingungen. Für die Berechnung der Stornofristen gilt unverändert der ursprünglich vereinbarte Auftragstermin.

„Hochzeitsredner Tirol“ hat das Recht, den gebuchten Redner durch einen gleichwertigen Redner aus dem Team der Hochzeitsredner Tirol (kostenfrei für Auftraggeber) zu ersetzen (aufgrund gesundheitlicher oder unaufschiebbarer beruflicher Situationen, Weiterbildung o.ä.).

Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand: Innsbruck

Aktuelles:

Fahrtkosten:
Zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses gilt das aktuelle amtliche Kilometergeld. Eine Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes zum Datum der Zeremonie ist vom Brautpaar auszugleichen.

Addendum zur Covid-19-Situation:
Sollte keine behördliche Anordnung (Berufsverbot oder Ausgangssperre) gegen die Leistungserbringung von ‚Hochzeitsredner Tirol‘ sprechen, ist der gebuchte Hochzeitsredner leistungsbereit. Sollte das Brautpaar (Auftraggeber) dennoch eine Verschiebung aufgrund der Covid-19-Situation wünschen, werden Stornokosten fällig.
Im Falle einer Kulanz (freiwilliges Entgegenkommen ohne Rechtspflicht) seitens ‚Hochzeitsredner Tirol‘ bestehen folgende Bedingungen: Neues Datum und Uhrzeit wird von Brautpaar (Auftraggeber) mit Hochzeitsredner abgestimmt. Sollte die Terminfindung nicht gelingen, kann die Verfügbarkeit desselben Hochzeitsredners nicht garantiert werden. ‚Hochzeitsredner Tirol‘ lässt sich offen, einen anderen Hochzeitsredner der ‚Hochzeitsredner Tirol‘ einzusetzen. Falls kein Hochzeitsredner der ‚Hochzeitsredner Tirol‘ am geänderten Termin verfügbar ist, treten ebenso die Stornobedingungen in Kraft.
Eine – einmalige oder mehrmalige – Verlegung des Termins hat keinen Einfluss auf die vereinbarten Stornobedingungen. Für die Berechnung der Stornofristen gilt unverändert der ursprünglich vereinbarte Auftragstermin.